EEG
Das Erneuerbarere Energien Gesetz (EEG), dass erstmals am 01.04.2000 in Kraft trat, soll eine nachhaltige Energieversorgung für Klima-, Natur- und Umweltschutz bezwecken. Zusätzlich will es einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Rohstoffe leisten und die technologische Weiterentwicklung fördern.
Netzbetreiber sind nach dem EEG verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien abzunehmen und zu vergüten. In den Jahren 2004, 2009 und 2010 traten bereits überarbeitete Fassungen des EEG mit Änderungen für PV-Anlagen in Kraft.
Erneuerbare Energien sind Wasserkraft, Windenergie, Solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse.
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